Verkehrsunfall – was nun?

Die Rechtsgebiete des Rechtsanwaltsbüros Tandecki

Verkehrsrecht, Zivilrecht, Bußgeldrecht und mehr

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt unseren Tätigkeitsschwerpunkt dar. Wir unterstützen Sie bei allen im Zusammenhang mit dem Verkehrs-/ Unfallrecht auftauchenden Fragen, beginnend vom Anhörungsbogen in einer Bußgeldangelegenheit bis über erforderliche Akteneinsichten in amtliche Ermittlungsakten und daraus folgend bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bzw. anwaltlicher Vertretung in bußgeld-/ oder strafrechtlichen Angelegenheiten zur Abwehr dort erhobener Vorwürfe.

Im Straßenverkehr kommt es zu diversen Verkehrsverstößen und im Zusammenhang damit auch zu Verkehrsunfällen. Alle hieraus folgenden Fragen, wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten, die in Verbindung damit stehende Abwicklung im Hinblick auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, stellen einen Schwerpunkt unserer Arbeit dar.

Oft stellt sich bei einem Unfallgeschehen die Frage danach, ob die Ampel rot war bzw. ob ein rechtzeitiges Anhalten vor der Haltelinie noch möglich gewesen ist oder ob in korrekter Art und Weise auf die Verkehrssituation reagiert worden ist. Oft kommt es zum Unfall und in Verbindung damit zu Fragen, wer die Vorfahrt hatte, wer einen Fahrfehler begangen hat und damit zu der Frage, wer hat den Unfall verschuldet hat und im Zusammenhang damit auch zu der spannendsten Frage, mit welcher Quote Schadenersatzansprüche durchsetzbar sind. Was ist mit dem „Karlsruher Idealfahrer“ der alles hört oder sehen soll und wann können Ansprüche in voller Höhe durchgesetzt werden, wann droht eine Mithaftung oder Haftung aus Betriebsgefahr? Bei all diesen, im Zusammenhang damit stehenden Fragen, sind wir für Sie tätig.

Auch wenn sich die Frage eines behaupteten „beharrlichen Verkehrsverstoßes“ stellt und ein Fahrverbot droht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen werden soll oder nach einem Verkehrsdelikt die MPU angeordnet wird und generell bei im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Delikten, wie Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung oder fahrlässige Körperverletzung und in diesem Zusammenhang angeordneten Verfahren, setzen wir uns für Sie ein.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten fundiert und fachkundig in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören Abwicklungsprobleme bei Kaufverträgen, Mietverträgen, Dienstverträgen, Darlehensverträgen und Werkverträgen. Hier geht es in der Regel um Mängel, Gewährleistungsansprüche, Rücktritt, Anfechtung, arglistige Täuschung, Zahlungs- oder Lieferungsverzug, Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Bußgeldrecht

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kann schnell in einen bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalt geraten. Kommt der Bußgeldbescheid dann tatsächlich ins Haus, sollte man sich als rechtlicher Laie nicht allein mit dem Problem beschäftigen. Zu komplex sind die zugrundeliegenden Vorschriften und möglicherweise auch die Anforderungen an die Begründung eines Rechtsbehelfs. Auch sind Sie mit Ihrem Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung im gesamten Bußgeldrecht bei Anwalt Michael Tandecki in Hoya in den besten Händen.

Strafrecht

Die Betreuung strafrechtlicher Mandate gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich. Dazu gehört als ein wichtiges Teilgebiet sowohl die Strafverteidigung als auch die Vertretung der Nebenklage. Hierzu zählt auch die Vertretung der Opferbelange. Ich vertrete Sie insbesondere bei Körperverletzung, Verkehrsstrafrecht und Vermögensdelikten.

Familienrecht

Hier geht es um Trennung, Scheidung und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Folgesachen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen des Unterhalts sowie des Sorge- und Umgangsrechts. Zum Bereich des Familienrechts zählen die Bereiche Ehevertrag, Ehescheidung, Güterrecht, Kindschaftsrecht, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Sorgerecht, Unterhaltsrecht und Vermögensauseinandersetzung.

Forderungsangelegenheiten

In diesem Gebiet beraten wir Sie zu den Themen außergerichtliche Mahnung, gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Überwachung von Zahlungseingängen und Nachverfolgung bereits titulierter Forderung (Absicherung u. a. auch der Nebenforderungen).